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   BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 119/92   

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https://dejure.org/1992,8142
BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 119/92 (https://dejure.org/1992,8142)
BAG, Entscheidung vom 13.08.1992 - 2 AZR 119/92 (https://dejure.org/1992,8142)
BAG, Entscheidung vom 13. August 1992 - 2 AZR 119/92 (https://dejure.org/1992,8142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld nebst Zinsen - Verjährung des Anspruchs - Unzulässigkeit der Revision - Ende der Verjährungsunterbrechung - Annahmeverzug des Gläubigers - Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers - Geltung der Grundsätze des Anscheinsbeweises - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 520/89

    Ansprüche aus Annahmeverzug - Verjährung

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 119/92
    Dieser Teilrechtsstreit ist durch das Urteil des Senats vom 29. März 1990 - 2 AZR 520/89 - (AP Nr. 11 zu § 196 BGB) beendet worden.

    Das Arbeitsgericht hat die Parteien am 1. März 1990 darauf hingewiesen, daß sich die Verfahrensakte zur Zeit beim Bundesarbeitsgericht - zur Entscheidung des Teilrechtsstreits 2 AZR 520/89 - befänden, und nach Rückkunft der Akten im Juli 1990 dem Verfahren Fortgang gegeben.

    Wie der Senat in dem Urteil vom 29. März 1990 (- 2 AZR 520/89 - AP Nr. 11 zu § 196 BGB) in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 1. Juli 1986 - VI ZR 120/95 - NJW 1987, 371) entschieden hat, greift diese Vorschrift nur ein, wenn die Prozeßparteien ohne triftigen Grund untätig bleiben.

    Auf subjektive Kriterien kommt es dann ebensowenig an wie in dem umgekehrten Fall, daß kein objektiver Grund vorliegt, die Partei jedoch nicht in Umgehungsabsicht gehandelt hat (vgl. Senatsurteil vom 29. März 1990, a.a.O.).

    Bereits mit Schriftsatz vom 29. Dezember 1989 und damit in jedem Fall innerhalb der mit dem Ende der Unterbrechung erneut in Lauf gesetzten zweijährigen Verjährungsfrist (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. März 1990, a.a.O.) hat der Kläger jedoch den Schlußrechtsstreit weiterbetrieben, dem danach das Arbeitsgericht mit der Aufhebung seines Aussetzungsbeschlusses vom 17. Mai 1988 durch den Beschluß vom 1. März 1990 Fortgang gegeben hat.

    Nach dem unstreitigen Teil des vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Tatbestandes des arbeitsgerichtlichen Schlußurteils (S. 2/3) hat die Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 1) am 18. November 1976 erstmals das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 1977 gekündigt und danach im Jahre 1977 drei weitere Kündigungen folgen lassen, über deren Wirksamkeit jeweils bis zur Erschöpfung des Rechtsweges, wegen der drei ersten Kündigungen bis zum Bundesarbeitsgericht gestritten worden ist, wie sich aus dem vom Berufungsgericht ebenfalls in Bezug genommenen Tatbestand des Senatsurteils vom 29. März 1990 (a.a.O.) ergibt.

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 119/92
    Wisse er von der Erkrankung nichts, so sei nach wie vor die bisherige Rechtsprechung maßgebend, nach der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Wiedergenesung mitteilen müsse, es sei denn, der Arbeitgeber habe erklärt, er wolle den Arbeitnehmer auf keinen Fall mehr beschäftigen (BAGE 46, 234 sowie Senatsurteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 34 und 35 zu § 615 BGB).

    In der Ablehnung der gerichtlich geltend gemachten Weiterbeschäftigung liegt die nach der früheren Rechtsprechung des Senats (vgl. BAGE 46, 234, 244 = AP, a.a.O., zu II 5 d der Gründe; Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA § 615 BGB Nr. 48, zu II 2 der Gründe) geforderte, über den Klageabweisungsantrag im Kündigungsschutzverfahren hinausgehende eindeutige Erklärung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer in keinem Fall mehr weiterbeschäftigen zu wollen.

  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75

    Streitwertrevision - Änderung des vom Arbeitsgericht festgestzten Streitwertes -

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 119/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) muß sich die Revisionsbegründung gemäß § 554 ZPO mit allen angegriffenen Teilen des Urteils befassen.

    Dann müßte die Revisionsbegründung auch auf die Hilfsbegründung eingehen (BAG Urteil vom 16. Juni 1976, a.a.O.).

  • BAG, 11.08.1976 - 5 AZR 422/75

    Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer ärztlichen AU-Bescheinigung

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 119/92
    Deshalb kommt ihr, sofern sie ordnungsgemäß ausgestellt worden ist, nach der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BAGE 28, 144 = AP Nr. 2 zu § 3 LohnFG), die vom Fünften Senat durch das Urteil vom 15. Juli 1992 - 5 AZR 312/91 - (Pressemitteilung Nr. 19/92) bestätigt worden ist, ein höherer Beweiswert für die Tatsache einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zu.
  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87

    Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 119/92
    Die Rechtshängigkeit dieses Teils des Anspruchs tritt, falls er - was hier nicht zutrifft - nicht bereits zuvor in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht worden ist, mit der Zustellung eines den Erfordernissen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO entsprechenden Schriftsatzes ein (§ 261 Abs. 2 ZPO; vgl. BGHZ 103, 20, 25).
  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 312/91

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 119/92
    Deshalb kommt ihr, sofern sie ordnungsgemäß ausgestellt worden ist, nach der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BAGE 28, 144 = AP Nr. 2 zu § 3 LohnFG), die vom Fünften Senat durch das Urteil vom 15. Juli 1992 - 5 AZR 312/91 - (Pressemitteilung Nr. 19/92) bestätigt worden ist, ein höherer Beweiswert für die Tatsache einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zu.
  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 119/92
    Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß diese Bestimmung eine Einwendung enthält, deren tatsächliche Voraussetzungen der Gläubiger darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat (BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - AP Nr. 45 zu § 615 BGB, zu II 2 d der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 119/92
    Wisse er von der Erkrankung nichts, so sei nach wie vor die bisherige Rechtsprechung maßgebend, nach der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Wiedergenesung mitteilen müsse, es sei denn, der Arbeitgeber habe erklärt, er wolle den Arbeitnehmer auf keinen Fall mehr beschäftigen (BAGE 46, 234 sowie Senatsurteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 34 und 35 zu § 615 BGB).
  • BGH, 25.09.1952 - III ZR 322/51

    Ursächlichkeit einer Unterlassung

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 119/92
    Ob ein hierfür hinreichender typischer Geschehensablauf gegeben ist, erfordert zunächst die Ermittlung eines allgemeinen Erfahrungssatzes als einer aus allgemeinen Umständen gezogenen Schlußfolgerung, die auf den festgestellten Sachverhalt angewendet werden und im Revisionsverfahren nur insoweit auf ihre Richtigkeit überprüft werden kann, als aus festgestellten Tatsachen ein Schluß gezogen wird (vgl. BGHZ 7, 198, 200 f.; BGH Urteil vom 2. Dezember 1986 - VI ZR 252/85 - NJW 1987, 1694).
  • BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 112/91

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 119/92
    Das Berufungsgericht hat die neuere Rechtsprechung des Senats angewendet, nach der der Arbeitnehmer, der zum Zeitpunkt der - später für unwirksam erklärten - Kündigung und danach infolge Krankheit mehrfach befristet arbeitsunfähig geschrieben war, dem Arbeitgeber das Ende der Arbeitsunfähigkeiten nicht besonders anzeigen muß, um diesen in Annahmeverzug zu setzen, wenn er ihm durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder sonstigen Widerspruch gegen die Kündigung seine weitere Leistungsbereitschaft deutlich gemacht hat (Senatsurteil vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 - EzA § 615 BGB Nr. 70).
  • BGH, 01.07.1986 - VI ZR 120/85

    Nichtbetreiben eines Prozesses durch Untätigbleiben der Parteien

  • BGH, 02.12.1986 - VI ZR 252/85

    Haftung des Herstellers mangelhaften Fertigpreßfutters - Anforderungen an einen

  • BAG, 08.03.1962 - 2 AZR 497/61

    Befristung - Aushilfe - Erprobung - Aushilfsarbeitsvertrag - Probezeit

  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug - Voraussetzungen des Annahmeverzuges des

  • BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

  • BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 502/63

    Tarifübung - Auslegungsgesichtspunkt für Tarifverträge - Langdauernde Krankheit -

  • BAG, 21.09.1961 - 2 AZR 392/60

    Schriftliches Verfahren - Eingang der letzten Einverständniserklärung - Schluß

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

  • BAG, 20.04.1955 - 2 AZR 68/55

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung in DM West

  • LAG Nürnberg, 30.09.1986 - 2 Sa 125/84
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